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Kredit mit Bürgen oder Mitantragsteller

Wer unterschreibt, haftet. Das gilt für Bürgen und für Mitantragsteller, nur auf unterschiedliche Weise.

Grünes Notizbuch mit zwei Stiften auf einem Holztisch, Symbolbild
Symbolbild

Die drei Rollen

  • Bürge: steht ein, wenn die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer nicht zahlt (Bürgschaft, § 765 BGB).
  • Mitantragsteller: nimmt den Kredit gemeinsam auf und haftet für den gesamten Betrag.
  • Mitverpflichteter: tritt dem Vertrag bei, ohne selbst Geld zu erhalten.

Haftung in einfachen Worten

Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner nicht mehr zahlt, kann der Kreditgeber die gesamte Rate von Ihnen verlangen. Das gilt auch nach einer Trennung.

Fragen vor der Unterschrift

  • Kann ich die Rate allein tragen, wenn die andere Person ausfällt?
  • Wie lange läuft die Haftung?
  • Gibt es eine Alternative ohne Haftung Dritter?

Hilfe

Verbraucherzentralen informieren zu Bürgschaft und gemeinsamer Haftung.

Häufige Fragen

Nimmt der Kreditgeber eine Bürgschaft?

Das ist offen. Wir ergänzen die Angabe, sobald der Kreditgeber sie bestätigt hat.

Haften Ehepaare automatisch gemeinsam?

Nein. Gemeinsam haftet, wer gemeinsam unterschreibt.

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