Kurz gesagt
Ein Ratenkredit ist im Ruhestand nicht verboten, und im Gesetz gibt es keine Altersgrenze für die Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Bank muss aber auch bei Rentnerinnen und Rentnern prüfen, ob die Raten voraussichtlich bezahlt werden können (§ 505a BGB). Was ein einzelnes Institut zusätzlich verlangt, entscheidet es selbst. Planen Sie deshalb Ihr Budget zuerst und holen Sie Auskünfte schriftlich ein. Neben allen Fragen zum Kredit lohnt sich außerdem ein Blick darauf, was mit einer Schuld nach dem Tod geschieht.
Gibt es für Rentner eine eigene Regel?
Wir haben im Gesetzestext keine. Der Paragraf zur Kreditwürdigkeitsprüfung unterscheidet nicht nach dem Alter oder nach der Art des Einkommens. Er verlangt, dass der Darlehensgeber vor Vertragsschluss die Kreditwürdigkeit prüft und den Vertrag bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen nur schließt, wenn keine erheblichen Zweifel bestehen, dass der Darlehensnehmer seine Pflichten erfüllen wird.
Das ist die rechtliche Seite. Wie ein Institut sie im Alltag umsetzt, legt es in seinen eigenen Regeln fest. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Banken „keineswegs nach einheitlichen Vorgaben“ prüfen. Daraus folgt für Sie: Dieselbe Rente kann bei zwei Instituten zu zwei Antworten führen. Und eine Absage sagt nicht, dass Ihr Plan unvernünftig war.
Wonach die Bank in der Praxis fragt
Welche Unterlagen ein bestimmtes Institut verlangt, wissen wir nicht allgemein. Aus der Pflicht zur Prüfung lassen sich aber die Fragen ableiten, die irgendwann beantwortet werden müssen:
- Welche regelmäßigen Einnahmen haben Sie, und wie lange werden sie voraussichtlich fließen?
- Welche festen Ausgaben haben Sie, zum Beispiel Miete, Versicherungen, laufende Kredite?
- Welche Rate verbleibt realistisch, ohne dass Sie bei einer unerwarteten Ausgabe in Not geraten?
- Gibt es Verpflichtungen oder Einträge, die die Rückzahlung berühren?
Eine Liste von Unterlagen, die bei Kreditanfragen häufig vorkommen, finden Sie unter Unterlagen. Sie ist keine Garantie für die Annahme einer Anfrage.
Ihr Budget zuerst
Ein Kredit im Ruhestand ist anders als einer mitten im Berufsleben: Ihr Einkommen steigt in der Regel nicht mehr stark. Das ist kein Nachteil an sich, es verlangt nur, dass Sie ehrlich rechnen.
Rechenbeispiel, kein Angebot. Angenommen, Sie haben monatlich 1.600 € Einnahmen. Miete und Nebenkosten betragen 620 €, Strom und Heizung 90 €, Lebensmittel und Alltag 380 €, Versicherungen 110 €, Telefon und Internet 40 €, Mobilität 80 €. Das sind 1.320 €. Es bleiben 280 € im Monat. Eine Rate von 150 € ließe 130 € Reserve. Eine Rate von 250 € ließe 30 € Reserve, und das ist knapp, wenn die Waschmaschine ausfällt. Alle Zahlen sind erfunden und zeigen nur den Rechenweg.
Den Rechner dazu finden Sie hier: Rechner. Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein, und lassen Sie dabei eine Reserve für Unvorhergesehenes.
Laufzeit mit Augenmaß
Eine lange Laufzeit senkt die Rate, verteuert aber den Kredit insgesamt, weil Zinsen länger anfallen. Gerade im Ruhestand lohnt die Frage, wie lange Sie sich binden möchten. Rechenbeispiel, kein Angebot: 3.000 € über 24 Monate sind ohne Zinsen 125 € im Monat, über 36 Monate rund 83,33 €. Mit Zinsen liegen beide Raten höher, die Reihenfolge bleibt gleich. Die kürzere Laufzeit hat die höhere Rate und die geringeren Gesamtkosten. Gut zu wissen ist: Sie dürfen jeden Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Absatz 2 BGB). Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehen gesetzlich nach oben begrenzt (§ 502 BGB), und die Gesamtkosten ermäßigen sich um die ersparten Zinsen (§ 501 BGB).
Was Sie vor der Unterschrift klären sollten:
- Wie hoch sind Rate, Laufzeit und Gesamtbetrag?
- Wie wirkt sich eine Sondertilgung aus?
- Gibt es Bedingungen oder Altersgrenzen im Vertrag? Fragen Sie danach, wir kennen sie nicht für jedes Institut.
- Wird eine Versicherung angeboten, und ist sie Bedingung des Kredits? Die BaFin rät, die Kosten mit und ohne Versicherung zu erfragen.
Wenn eine zweite Person mit unterschreibt
Manchmal unterschreibt die Ehepartnerin, der Lebensgefährte oder ein Kind als Mitantragsteller mit. Dann haften in der Regel beide für den Kredit. Wie das funktioniert und wo die Risiken liegen, steht unter Bürge und Mitantragsteller. Bevor Sie jemanden bitten, sich mit seiner Unterschrift zu verpflichten, rechnen Sie gemeinsam durch, was bei einem Ausfall geschieht.
Was mit der Schuld nach dem Tod passiert
Das Thema ist unbequem. Es gehört trotzdem in jedes Gespräch über einen Kredit im Alter, besonders wenn Sie Familie haben.
Nach § 1967 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten, dazu zählen auch die Schulden, die vom Erblasser herrühren. Ein Kredit endet also nicht mit dem Tod der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers. Er gehört zum Nachlass.
Erben können das Erbe ausschlagen. Das ist nach § 1944 BGB nur binnen sechs Wochen möglich. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe vom Anfall und vom Grund der Berufung Kenntnis erlangt. In bestimmten Fällen, etwa bei einem letzten Wohnsitz im Ausland, beträgt sie sechs Monate. Die Details und Folgen einer Ausschlagung sind rechtlich nicht einfach. Besprechen Sie sie mit einer Rechtsberatung oder dem Nachlassgericht.
Warum erwähnen wir das? Weil es beim Kredit eine Frage der Fairness gegenüber Ihren Angehörigen ist. Wer einen Kredit aufnimmt, sollte wissen, dass die Familie ihn im Todesfall nicht automatisch los ist. Sprechen Sie darüber, bevor Sie unterschreiben. Eine Versicherung, die die Rate im Todesfall übernimmt, ist eine Möglichkeit, aber nicht die einzige. Die Verbraucherzentralen empfehlen, zuerst vorhandene Absicherungen zu prüfen und die Kosten genau zu betrachten.
Ihre Rechte nach der Unterschrift
Damit Sie nicht unter Zeitdruck entscheiden, lohnt ein Blick auf das, was das Gesetz Ihnen zugesteht:
- Abschrift und Tilgungsplan. Nach dem Vertragsschluss muss der Darlehensgeber Ihnen eine Abschrift des Vertrags zur Verfügung stellen. Ist ein Zeitpunkt für die Rückzahlung bestimmt, können Sie jederzeit einen Tilgungsplan verlangen (§ 492 Absatz 3 BGB).
- Widerruf. Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu (§ 495 BGB). Die Frist beträgt 14 Tage, eine Begründung brauchen Sie nicht (§ 355 BGB). Wann sie beginnt, hängt davon ab, dass Ihnen die Vertragsunterlagen vollständig vorliegen.
- Notieren Sie Fristen. Tragen Sie das Datum, an dem Sie die vollständigen Unterlagen erhalten haben, in Ihren Kalender ein.
Wer älter ist oder wenig Erfahrung mit Online-Verträgen hat, kann sich eine vertraute Person zum Gespräch holen. Das ist keine Schwäche. Auch Menschen mit viel Erfahrung lassen Verträge gegenlesen.
Wenn es eng wird
Wenn Sie merken, dass die Rate nicht mehr passt, warten Sie nicht, bis Raten ausfallen. Sprechen Sie früh mit dem Kreditgeber. Der Vertrag muss nach dem Gesetz einen Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen enthalten (Art. 247 § 3 EGBGB), und er sagt Ihnen, womit Sie rechnen müssen. Für Fragen zur eigenen Lage gibt es unabhängige Schuldnerberatungen. Wir bieten sie nicht an und nennen hier keine Adressen, weil wir die aktuellen Stellen nicht geprüft haben.
