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Kredit in der Probezeit: Warum viele Banken zurückhaltend sind

Holzregal mit Büchern, Schalen und einer Pflanze, Symbolbild
Symbolbild

Kurz gesagt

In der Probezeit lässt sich ein Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden. Deshalb können Kreditgeber bei Anfragen aus dieser Phase zurückhaltend sein. Sie müssen prüfen, ob die Raten voraussichtlich bezahlt werden, und ein unsicheres Einkommen erschwert das. Der Kreditgeber, an den wir Anfragen weiterleiten wollen, nennt auf seiner Produktseite ein festes Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit als Voraussetzung. Deshalb gibt es hier keine Anfrage. Wir erklären stattdessen, was rechtlich gilt und wie Sie die Zeit überbrücken können.

Was in der Probezeit rechtlich gilt

Eine Probezeit ist nicht automatisch Teil jedes Arbeitsvertrags. Sie muss vereinbart sein. Das Gesetz sagt dann: Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Absatz 3 BGB). Zum Vergleich: Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Absatz 1 BGB).

Es gibt noch eine zweite Vorschrift, die in den ersten Monaten eine Rolle spielt. Das Kündigungsschutzgesetz schützt vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat (§ 1 Absatz 1 KSchG). Wer kürzer beschäftigt ist, hat diesen besonderen Schutz noch nicht. Wie das im Einzelfall wirkt, ist eine Frage für das Arbeitsrecht. Hier geht es nur darum, warum die ersten Monate als unsicher gelten.

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von weiteren Umständen ab, die wir nicht beurteilen. Sie sollten wissen: Eine Probezeit bedeutet nicht, dass Ihnen gekündigt wird. Sie bedeutet nur, dass eine Kündigung leichter möglich ist als später.

Warum die Bank das mitdenkt

Der Darlehensgeber muss die Kreditwürdigkeit prüfen. Er darf den Vertrag nur schließen, wenn keine erheblichen Zweifel bestehen, dass Sie Ihre Pflichten erfüllen werden (§ 505a Absatz 1 BGB). Die Verbraucherzentrale NRW formuliert es so, dass Kredite nur vergeben werden sollen, wenn die Verbraucher sie aller Voraussicht nach zurückzahlen können. Dieselbe Seite hält fest, dass Banken „keineswegs nach einheitlichen Vorgaben“ prüfen.

Wenn die Raten zwei, drei oder fünf Jahre laufen, das Einkommen aber nach zwei Wochen Kündigungsfrist enden könnte, ist das ein Punkt, der in diese Prüfung hineinspielen kann. Das ist unsere Einordnung. Eine gesetzliche Regel, die die Probezeit als Hindernis nennt, haben wir nicht gefunden. Jedes Institut entscheidet nach seinen eigenen Maßstäben.

Beim Kreditgeber, an den Lavenio Anfragen weiterleitet, ist die Lage klarer: Auf der Produktseite der TARGOBANK AG stehen typische Voraussetzungen. Genannt werden Volljährigkeit, ein fester Wohnsitz in Deutschland und ein festes Arbeitsverhältnis, das nicht mehr in der Probezeit ist. Dazu kommen kein negativer Schufa-Eintrag und ein regelmäßiges Einkommen. Wir haben diese Seite am 31.10.2026 abgerufen. Verbindlich sind die Bedingungen, die der Kreditgeber Ihnen im konkreten Fall nennt.

Was Sie in der Probezeit tun können

Warten und die Zeit nutzen

Der einfachste Weg ist oft der unspektakulärste: Sie warten, bis die Probezeit vorbei ist. Das fällt schwer, wenn gerade ein Umzug ansteht oder eine Anschaffung dringend scheint. Prüfen Sie aber ehrlich, ob sie wirklich in diesen Wochen sein muss.

Rechenbeispiel, kein Angebot. Sie legen ab jetzt monatlich 150 € zurück. Nach sechs Monaten sind es 6 mal 150 €, also 900 €. Das ersetzt keine 5.000 €, aber es kann einen Teil des Betrags decken, den Sie sonst finanzieren müssten. Je kleiner der Rest, desto kleiner später die Rate.

Den Bedarf in Teile zerlegen

Fragen Sie, was davon in den nächsten Wochen anfällt und was erst in einigen Monaten. Eine Anschaffung, die nicht dringend ist, lässt sich verschieben. Wenn nur ein Teil dringend ist, kann es genügen, diesen Teil anders zu lösen.

Mit dem Arbeitgeber sprechen

Manche Arbeitgeber bieten einen Vorschuss oder ein Darlehen an. Ob Ihr Arbeitgeber das tut, wissen wir nicht, und wir können keine Bedingungen nennen. Fragen kostet nichts. Halten Sie jede Vereinbarung schriftlich fest.

Eine zweite Person ins Boot holen

Wer eine zweite Person mit unbefristetem Einkommen als Mitantragsteller hinzunimmt, verändert die Prüfung für den Kreditgeber. Es verändert aber auch die Haftung: Beide stehen für den Kredit ein. Lesen Sie dazu die Seite zu Bürgen und Mitantragstellern: Bürge und Mitantragsteller. Ob das beim Kreditgeber zu einer Zusage führt, wissen wir nicht.

Probezeit und befristeter Vertrag sind zwei Dinge

Beides wird oft verwechselt. Eine Probezeit ist eine Phase am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, das danach unbefristet weiterlaufen kann. Eine Befristung legt dagegen fest, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz erlaubt eine Befristung, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, zum Beispiel ein nur vorübergehender betrieblicher Bedarf (§ 14 Absatz 1 TzBfG). Ohne sachlichen Grund ist eine kalendermäßige Befristung bis zu zwei Jahren zulässig, und bis zu dieser Gesamtdauer sind höchstens drei Verlängerungen möglich (§ 14 Absatz 2 TzBfG).

Warum ist das hier wichtig? Weil Sie in beiden Fällen die Frage beantworten müssen, wie lange Ihr Einkommen voraussichtlich fließt. Beide Fälle behandelt ein Kreditgeber möglicherweise unterschiedlich. Ob Ihr Vertrag in der Probezeit oder befristet ist, steht im Arbeitsvertrag. Lesen Sie ihn, bevor Sie rechnen.

Was in Ihrem Arbeitsvertrag stehen sollte

Bevor Sie planen, schauen Sie in den Vertrag. Drei Angaben sind für die Kreditfrage wichtig:

  • die vereinbarte Dauer der Probezeit, die nach dem Gesetz höchstens sechs Monate beträgt, wenn die Zwei-Wochen-Frist gelten soll (§ 622 Absatz 3 BGB),
  • ob der Vertrag befristet ist und bis wann,
  • welche Kündigungsfristen für Sie gelten, denn ohne Probezeit gilt grundsätzlich die Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende (§ 622 Absatz 1 BGB).

Fehlt eine dieser Angaben, fragen Sie bei der Personalabteilung nach. Das ist eine normale Frage und kein Zeichen von Misstrauen.

Was Sie nicht tun sollten

Verschweigen Sie in einer Anfrage nicht, dass Sie in der Probezeit sind. Die Angaben müssen stimmen, und der Kreditgeber kann sie prüfen. Und misstrauen Sie jedem Angebot, das ohne Prüfung Geld verspricht: Das Gesetz verlangt vom Darlehensgeber eine Kreditwürdigkeitsprüfung vor dem Vertragsschluss (§ 505a BGB).

Wie Sie planen, wenn die Probezeit endet

  1. Notieren Sie das Datum, an dem Ihre Probezeit endet, laut Arbeitsvertrag.
  2. Lassen Sie sich bestätigen, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Eine kurze schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers genügt für Ihre Planung.
  3. Rechnen Sie Ihr Budget mit Ihren echten Zahlen durch: Rechner.
  4. Informieren Sie sich über die Unterlagen, die bei einer Kreditanfrage typischerweise gefragt sind: Unterlagen.

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Häufige Fragen

Kann ich in der Probezeit einen Kredit bekommen?

Das entscheidet jeder Kreditgeber nach eigenen Maßstäben. Das Gesetz verbietet es nicht. Unser Kreditgeber nennt auf seiner Produktseite ein festes Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit als Voraussetzung.

Wie lang darf die Probezeit sein?

Nach dem Gesetz kann die Kündigung während einer vereinbarten Probezeit mit zwei Wochen Frist erfolgen, längstens aber für die Dauer von sechs Monaten (§ 622 Absatz 3 BGB).

Gilt in der Probezeit schon Kündigungsschutz?

Der besondere Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§ 1 KSchG). Für Einzelheiten fragen Sie eine arbeitsrechtliche Beratung.

Was ist mit befristeten Verträgen?

Das ist eine andere Konstellation, die oben kurz erklärt ist. Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung bis zu zwei Jahren zulässig (§ 14 Absatz 2 TzBfG).

Soll ich meinem Arbeitgeber von dem Kredit erzählen?

Das ist Ihre Entscheidung. Ein normaler Ratenkredit ist Ihre persönliche Angelegenheit und setzt keine Mitteilung an den Arbeitgeber voraus.

Quellen

Abgerufen am 31.10.2026.

  1. § 622 BGB, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (öffnet in neuem Tab)
  2. § 1 KSchG, Sozial ungerechtfertigte Kündigungen (öffnet in neuem Tab)
  3. § 14 TzBfG, Zulässigkeit der Befristung (öffnet in neuem Tab)
  4. § 505a BGB, Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung (öffnet in neuem Tab)
  5. Verbraucherzentrale NRW, Kredit: Zahlungsfähigkeit geprüft? (Stand 17.07.2025) (öffnet in neuem Tab)
  6. TARGOBANK AG, Ratenkredit, Produktseite (abgerufen am 31.10.2026, nur für die genannten Voraussetzungen)

Mehr zu unserer Arbeitsweise: Die Redaktion. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.

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